1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend AGB, sind integrierender Bestandteil für sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen als Kunde und In Re Consulting als Personaldienstleisterin. Wo nicht schriftlich etwas anderes vermerkt wird, gelten diese AGB.
Sie als Kunde haben die Wahl, ob Sie mit In Re Consulting auf Erfolgsbasis (Mäklervertrag Art. 412 ff OR), oder auf Mandatsbasis (Auftrag Art. 394 ff OR) zusammenarbeiten. Wird zwischen Ihnen und In Re Consulting eine mündliche Vereinbarung getroffen, wonach Tätigkeiten der In Re Consulting auf die Vermittlung von geeignetem Personal und den Abschluss eines Arbeitsvertrages abzielen, liegt ein Mäklervertrag vor. In jedem Fall ist mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Ihnen als Kunde und einem von In Re Consulting vermittelten Kandidaten der Mäklervertrag erfüllt. Wird zwischen Ihnen und In Re Consulting ein schriftlicher, exklusiver Suchauftrag abgeschlossen, liegt ein Mandatsvertrag vor. Weitergehende Aufträge und deren Annahme sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
2. Verantwortung von In Re Consulting
In Re Consulting gewährleistet, dass die vereinbarten Dienstleistungen durch kompetentes Personal erbracht werden. Zur Erfüllung der Vereinbarung erbringt In Re Consulting die Leistungen nach bestem Wissen und Können.
Sie erlauben In Re Consulting die Vakanzen/Angebote auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass damit Daten auf der ganzen Welt abruf- und veränderbar sind, weshalb In Re Consulting dafür die Verantwortung nicht übernehmen kann.
3. Definition Erfolgsbasis
Wir präsentieren Ihnen gestützt auf Ihre Vakanzmeldung (direkt gemeldete offene Stellen, Insertionen und/oder Online-Publikationen), geeignete Bewerberprofile. Bei Anstellung eines von uns präsentierten Bewerbers gelten die Konditionen, je nach Monatsbruttoeinkommen und dem Bruchteil, unter der Erfolgsbasis in der nachstehenden Tabelle „Honorare“.
4. Definition Mandatsbasis
Auf Mandatsbasis (schriftlicher, exklusiver Suchauftrag) berechnen wir anhand einer der Position angemessenen Monatsbruttoeinkommen das vorläufige Honorar. Vom so ermittelten Honorar werden 50 % als Erstzahlung sofort zur Zahlung fällig. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, gelten die Konditionen, je nach effektivem Monatsbruttoeinkommen und dem Bruchteil, unter Mandatsbasis. Die geleistete Erstzahlung wird vollumfänglich angerechnet.
5. Honorare
Beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages oder einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit einer durch uns präsentierten Person verrechnen wir für unsere Dienstleistungen folgendes Honorar, mindestens jedoch CHF 500.—oder spez. Absprache!
Im Bruch vom Monatsbruttolohn
Erfolgsbasis Mandatsbasis
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Stundenabrechnungen (Aushilfen)
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Gemäss Absprache |
Gemäss Absprache |
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CHF 0001.-- bis CHF 2000.-- |
CHF 500.- pro Person pauschal |
CHF 500.- pro Person pauschal |
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CHF 3501.-- bis CHF 8000.-- |
1/3 |
1/4 |
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CHF 8001.-- bis CHF 10500-- |
1/2 |
1/3 |
Nach Unterzeichnung des Arbeits- oder Zusammenarbeitsvertrages erhält In Re Consulting unaufgefordert eine Kopie.
6. Garantieleistung
Gibt es wider Erwarten eine vom Kandidaten überwiegend verschuldete Vertragsauflösung innerhalb der vereinbarten, höchstens dreimonatigen Probezeit, oder tritt er die Stelle nicht an, kann der Kunde durch sofortige schriftliche Meldung an In Re Consulting mit Kopie des Kündigungsschreibens die Garantieleistung auslösen. In Re Consulting übernimmt unter der Bedingung der sofortigen Meldung die Pflicht, den Kunden bei der Wiederbesetzung dieser Stelle während längstens 6 Monaten zu unterstützen.
Nimmt der Kunde die Möglichkeit einer Wiederbesetzung der Stelle nicht wahr, so verfällt sein Anspruch auf die Garantieleistung. Die Suche des Ersatzkandidaten ist honorarfrei, der Kunde hat einzig allfällige Auslagen für die erneute Insertion zu übernehmen.
7. Mehrwertsteuer
Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer.
8. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Skontoabzug zu bezahlen. Ist eine Erstzahlung vereinbart, ist diese vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme zu entrichten und gilt in jedem Fall als geschuldet. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 20.-- sowie 6 % Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs oder gerichtlichen Auseinandersetzungen entfallen Rabatte. Zudem werden für Umtriebe 5 % der Forderungssumme, mindestens jedoch CHF 350.--, belastet.
9. Eigentum an Unterlagen, Arbeitsergebnissen und Urheberrechten
Das Urheberrecht an allen Berichten, Aufzeichnungen und anderen Unterlagen, die In Re Consulting im Rahmen der Tätigkeit erstellt oder anfertigt, bleiben immer im Eigentum von In Re Consulting. Ohne schriftliches Einverständnis der In Re Consulting darf der Kunde diese Unterlagen nur im Rahmen dieser Tätigkeiten verwenden.
10. Haftung
Unsere Dienstleistung, egal welcher Art, ersetzt in keinem Fall Ihre eingehende Prüfung der von uns präsentierten Kandidaten. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einer durch unser Zutun mit Ihrem Unternehmen in Kontakt getretenen Person, übernehmen Sie die alleinige Verantwortung für Ihre Wahl.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und In Re Consulting gelten Akzeptanz der Vereinbarung, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das schweizerische Recht. Vorbehältlich der zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts ist diese Reihenfolge massgebend, sofern sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten. Erfüllungsort ist der mit dem Kunden vereinbarte Standort. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der In Re Consulting.
12. Beendigung der Tätigkeit
Die Tätigkeit endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, nämlich durch Vermittlung einer Person und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit dieser oder durch Widerruf. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen.Bei Personalrekrutierung auf Mandatsbasis sind wir solange für Sie tätig, bis ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, längstens jedoch sechs Monate.
Wird ein Kandidat, der durch In Re Consulting präsentiert wurde, innerhalb von zwölf Monaten seit der Präsentation angestellt, ist das Honorar in allen Teilen zum Ansatz der Erfolgsbasis geschuldet.
13. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine der Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, bleiben alle anderen Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin in Kraft.
14. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personaldienstleistungen gelten ab 1. Juni 2009 und ersetzen alle bisherigen Bedingungen.